Vorbemerkungen: Bei der Buchung einer Ferienwohnung- bzw. Ferienhauses handelt es sich um einen Mietvertrag im Sinne der §§ 535 BGB. Sämtliche reisevertraglichen Bestimmungen kommen daher nicht zur Anwendung, da keine Gesamtheit von Reiseleistungen angeboten wird. Wir sind ausschließlich als Vertreter des Eigentümers tätig und vermitteln die Vertragsabschlüsse für diese.
Vermietet wird das Feriendomizil entsprechend des vorstehenden Vertrages.
Mit dem rechtzeitigen Eingang der Anzahlung entsprechend der Angaben auf der Rechnung gilt die Buchung für beide Seiten als verbindlich.
Das Feriendomizil steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr für Sie zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Feriendomizil bis 10:00 Uhr zu verlassen.
AufAuf Sylt besteht die Pflicht zur Zahlung einer Kurabgabe. Die Kurkarten liegen am Tag der Anreise in der Wohnung für die Mieter bereit. Die Gemeinden auf Sylt erheben je nach Saison eine Gebühr pro Tag pro Person. Kinder bis 18 Jahre sind frei.
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstanden Punkte nicht zu.
Bei Abreise haben die Mieter das Feriendomizil besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen (Müll beseitigt, Fenster & Türen geschlossen, Geschirr abgewaschen, Flaschen entsorgt etc.). Sollten die Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, kann den Mietern der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt werden.
Bei Abreise haben die Mieter das Feriendomizil besenrein und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen (Müll beseitigt, Fenster & Türen geschlossen, Geschirr abgewaschen, Flaschen entsorgt etc.). Sollten die Mieter dieser Pflicht nicht nachkommen, kann den Mietern der zusätzliche Aufwand in Rechnung gestellt werden
Vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Wasser-, Sturm- und Brandschäden, befreien den Vermieter von der Leistungspflicht.
Bitte beachten, Sie dass das Rauchen in dem Feriendomizil nicht gestattet ist. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Ankündigung und in ausgewählten Domizilen möglich.
Reisen die Mieter mit Kindern an, weisen die Vermieter darauf hin, dass sich in dem Feriendomizil Treppen befinden können. Die Mieter haben auf Ihre Kinder zu achten, die Vermieter übernehmen keine Haftung für eventuelle Unfälle.
Sollten Sie ein Feriendomizil mit Stellplatz gemietet haben, steht Ihnen dieser während Ihres Aufenthaltes allein zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet – sollte er auf dem Grundstück parken – ausschließlich diesen Stellplatz zu nutzen. (Alle anderen Stellplätze sind entsprechend anderen Wohnungen zugeordnet).
Die Mieter werden von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit, dass sie durch einen in ihrer Person liegenden Grund (z.B. Erkrankung) an der Ausübung des ihnen zustehenden Gebrauchsrechts verhindert werden. Sollte der Mieter die Reise bis 60 Tage vor Anreise stornieren, fallen keine Kosten an. Storniert der Mieter die Reise danach, ist der volle Mietpreis (ausgenommen Extras und Dienstleistungen) zu zahlen.
Der Mieter hat innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages die geforderte Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag inkl. der Kurabgaben muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten und eine Entschädigung geltend zu machen.
Einige Tage vor Anreise erhalten die Mieter eine Anreiseemail mit genauen Hinweisen zur Schlüsselübergabe. Diese erfolgt abhängig vom gebuchten Feriendomizil direkt vor Ort oder am Büro in einem Schlüsselkasten.
Der Mieter übernimmt die Verantwortung und Haftung für die Nutzung eines bereitgestellten Telefon – und Internetanschlusses während der Dauer des Mietverhältnisses. Telefon und Internetzugang dürfen nur in der Form verwendet werden, dass keine Forderungen Dritter an den Anschlußinhaber entstehen und keine Gesetze verletzt werden. Der Mieter stimmt zu, dass bei Zuwiderhandlungen der Vermieter berechtigt ist, die Kontaktdaten des Mieters an den Anspruchsteller weiterzuleiten. Der bereitgestellte WLAN-Schlüssel ist vertraulich zu behandeln.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des vorstehenden Satzes.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Mit Verwendung unserer Angebote, insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme, kommt zwischen der Sylt SOTHEBY’S International Realty Immobilien Team Sylt GmbH & Co.KG (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) ein Maklervertrag zustande, für den folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten:
Bis zum Erwerb einer Immobilie arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. Erst mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in Höhe von 3,57% inkl. der gesetzlich geltenden MwSt. aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc. Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig. Bei Vermietungsgeschäften erhebt der Makler seine Provision ausschließlich vom Vermieter.
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters keine Gewähr übernehmen.
Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.
Sämtliche Informationen des Maklers über das Objekt, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der Maklerprovision zzgl. 19 % MwSt.
Der Makler und seine Mitarbeiter haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung des Maklers der Höhe nach begrenzt auf vorhersehbare und typische Schäden.
Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfange an Dritte übermittelt.
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Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.